Achtung – die nächste RVG-Änderung zum 01.01.2025 steht vor der Tür

Datum: 31. Dezember 2024
Uhrzeit: 0:00 - 0:00

Die nächste RVG-Änderung ist einen Schritt weiter!

Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) wurde am 14.06.2024 vom Bundestag beschlossen und wird am 05.07.2024 abschließend im Bundesrat beraten.

Das Wichtigste vorab:

  • Inkrafttreten zum 01.01.2025 geplant
  • Die Gebühren sollen um 6 % bis 9 % steigen (die letzte Gebührenanhebung erfolgte zum 01.01.2021)
  • Das Schriftformerfordernis in § 10 RVG für die Rechnungen soll entfallen (im Hinblick auf die im Wachstumschancengesetz enthaltene Pflicht zum elektronischen Rechnungsversand im B2B-Bereicht ein Muss!)

Weitere Infos erhalten Sie hier im Artikel des DAV von Frau Sabine Reckin.

Ein Online-Seminar Ende 2024 zum Thema ist geplant. Infos zur Schulung finden Sie in Kürze hier.