Die nächste RVG-Änderung ist einen Schritt weiter!
Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) wurde am 14.06.2024 vom Bundestag beschlossen und wird am 05.07.2024 abschließend im Bundesrat beraten.
Das Wichtigste vorab:
- Inkrafttreten zum 01.01.2025 geplant
- Die Gebühren sollen um 6 % bis 9 % steigen (die letzte Gebührenanhebung erfolgte zum 01.01.2021)
- Das Schriftformerfordernis in § 10 RVG für die Rechnungen soll entfallen (im Hinblick auf die im Wachstumschancengesetz enthaltene Pflicht zum elektronischen Rechnungsversand im B2B-Bereicht ein Muss!)
Weitere Infos erhalten Sie hier im Artikel des DAV von Frau Sabine Reckin.
Ein Online-Seminar Ende 2024 zum Thema ist geplant. Infos zur Schulung finden Sie in Kürze hier.